Previous slide
Next slide

Nachuntersuchung Flugverkehrskontrolldienst Klasse 3

Eine Erstuntersuchung muss an einem AeMC durchgeführt werden.

Eine Nachuntersuchung für Flugsicherungspersonal kann bei uns durchgeführt werden und erfolgt nach der Verordnung EU 340/2015Anhang IV Teil ATCO.MED

Die Untersuchung beinhaltet:

  • Erhebung der medizinischen Vorgeschichte mittels Antrags für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses
  • körperliche Untersuchung
  • Laboruntersuchung von Blut und Urin
  • Herz: EKG, in vorgeschriebenen Intervallen
  • Lungenfunktion Fakultativ
  • Augenuntersuchung
  • augenfachärztliche Untersuchung in vorgeschriebenen Intervallen
  • Hörtest, Audiometrie in vorgeschriebenen Intervallen
  • Bei Auffälligkeiten können weitere Untersuchungen erforderlich sein
  • Abschließende fliegerärztliche Besprechung

Zur Untersuchung mitbringen:

Ausweis, vorhandene Lizenzen, vorheriges Zeugnis (bei Verlängerungsuntersuchung), Brillenpass, bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte

Die Untersuchungsergebnisse werden im Anschluss an die Untersuchung direkt an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung übermittelt.

Gültigkeit der Tauglichkeitszeugnisse:

24 Monate

12 Monate nach Vollendung des 40.  Lebensjahres

Eine Verlängerungsuntersuchung sollte innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf des alten Zeugnisses erfolgen, damit das alte Ablaufdatum erhalten bleibt. Bei allen Untersuchungen außerhalb dieses Zeitraumes ist das Untersuchungsdatum neues Ablaufdatum.

Verweisung

Bei Untauglichkeit oder Tauglichkeitsbeurteilung bei bestimmten Erkrankungen muss eine Verweisung an das BAF erfolgen. Dazu müssen für die Beurteilung alle relevanten Unterlagen an das BAF überwiesen werden. Ein Tauglichkeitszeugnis wird ggf. mit Auflagen und Einschränkungen nach Entscheidung des medizinischen Assessors des BAF von uns ausgestellt.