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Kabinenpersonal (Flugbegleiterbescheinigung)

Wenn Sie Flugbegleiter(in) sind, oder sich in der Ausbildung dazu befinden benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis in Form einer Flugbegleiterbescheinigung entsprechend der

EU Verordnung Nr 1178/2011 Abschnitt C

Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) Subpart C

Die Untersuchung wird nach der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und den
Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) durchgeführt.

Die Untersuchung beinhaltet:

  • Erhebung der medizinischen Vorgeschichte mittels Antrags für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses
  • körperliche Untersuchung
  • Laboruntersuchung von Blut und Urin
  • Herz: EKG
  • Lungenfunktion Fakultativ
  • Augenuntersuchung (Sehtest)
  • augenfachärztliche Untersuchung in vorgeschriebenen Intervallen
  • Hörtest mit Audiometrie
  • Bei Auffälligkeiten können weitere Untersuchungen erforderlich sein
  • Abschließende fliegerärztliche Besprechung

Zur Untersuchung mitbringen:

Ausweis, vorheriges Zeugnis (falls Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung), Brillenpass, bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte.

Gültigkeitsdauer der Flugbegleiterbescheinigung:

60 Monate

Eine Verlängerungsuntersuchung sollte innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf des alten Zeugnisses erfolgen, damit das alte Ablaufdatum erhalten bleibt. Bei allen Untersuchungen außerhalb dieses zeitraumes ist das Untersuchungsdatum neues Ablaufdatum.

Eingeschränkte Tauglichkeit

Wenn der Bewerber die geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, kann der AME eine Entscheidung treffen, wie z.B. Auflagen wie Tragen einer Brille, Verkürzung der Gültigkeitsdauer, oder in Zukunft zusätzlich erforderliche Untersuchungen.

Untersuchung nach G35

Falls das Streckennetz der Fluggesellschaft Destinationen in die Subtropen oder Tropen beinhaltet wird eine zusätzliche Untersuchung nach dem Grundsatz G35 (Arbeiten im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen), erforderlich. Diese kann in unserer Untersuchungsstelle durchgeführt werden.

Diese Untersuchung ist dafür gedacht, die Risiken für Arbeiten im Ausland besonders für Langstreckenflüge und Destinationen in den Subtropen/Tropen zu erfassen, erforderliche Impfungen zu empfehlen und durchzuführen, Verhaltensweisen zu erklären, den Gesundheitszustand zu verfolgen und zu dokumentieren. Dies ist wichtig, falls eine Erkrankung auftritt, die im Zusammenhang mit den Auslandsreisen entstehen kann und möglicherweise als Berufskrankheit bewertet werden muss.

Drogentestung

Die bei Flugzeugbesatzungen nach CAT.GEN.MPA.170(b) und AMC2 CAT.GEN.PA.170(b) bei Neueinstellung erforderliche Testung auf Drogen kann bei uns durchgeführt werden.