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Erst/Nachuntersuchungen Klasse 2

Wenn Sie eine Lizenz als Privatpilot erwerben möchten, sich in der Ausbildung dazu befinden oder bereits eine solche besitzen, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 entsprechend der

Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und

Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM)

Erst- / Erneuerungs- und Verlängerungsuntersuchungen können von jedem AME (Fliegerarzt) durchgeführt werden.

Diese Untersuchung beinhaltet:

  • Erhebung der medizinischen Vorgeschichte mittels Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses
  • körperliche Untersuchung
  • Laboruntersuchung von Blut und Urin
  • Herz: EKG in vorgeschriebenen Intervallen
  • Lungenfunktionsuntersuchung (fakultativ)
  • Augenuntersuchung
  • Farberkennung
      •  

Bewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen, müssen sich weiterführenden Farberkennungstests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie farbensicher sind.

  • Hörtest

Bei Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, die eine Instrumentenflugberechtigung besitzen oder erwerben möchten, darf der bei einer Reintonaudiometrie auf jedem Ohr, der einzeln gemessene Hörverlust, bei einer Frequenz von 500 Hz, 1000 Hz oder 2000 Hz nicht mehr als 35 dB und bei einer Frequenz von 3000 Hz nicht mehr als 50 dB betragen.

  • Bei unklaren Befunden können weitere Untersuchungen erforderlich sein
  • abschließende fliegerärztliche Besprechung

Zur Untersuchung mitbringen:

Ausweis, vorhandene Lizenzen, vorheriges Zeugnis (falls Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung), Brillenpass, bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte.

Gültigkeitsdauer und Untersuchungsintervalle Tauglichkeitsklasse 2

24 Monate
12 Monate ab Vollendung des 50.Lebensjahres

Eine Verlängerungsuntersuchung sollte innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf des alten Zeugnisses erfolgen, damit das alte Ablaufdatum erhalten bleibt. Bei allen Untersuchungen außerhalb dieses Zeitraumes ist das Untersuchungsdatum neues Ablaufdatum.

Konsultation

Wenn der Bewerber die geforderten Gesundheitsstandards nicht erfüllt, muss eine Konsultation mit der Abteilung Flugmedizin des Luftfahrt-Bundesamtes erfolgen.
Dazu müssen alle erforderlichen ärztlichen Befunde mit einer Stellungnahme des betreuenden Fliegerarztes dort eingereicht werden. Das LBA trifft eine Entscheidung, wobei im Falle der Feststellung einer Tauglichkeit ein Auflagenblatt erstellt wird, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden.