Erst/Nachuntersuchung LAPL
Wenn Sie eine LAPL-Lizenz erwerben möchten, sich in der Ausbildung dazu befinden oder bereits eine solche besitzen, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse LAPL.
Die Untersuchung wird nach der
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und den
Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM) durchgeführt.
Erst- / Erneuerungs- und Verlängerungsuntersuchung können von jedem AME (Fliegerarzt) durchgeführt werden.
Der Untersuchungsumfang beinhaltet:
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte mittels Antrags für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses
- Laboruntersuchung von Blut und Urin
- Herz: EKG, bei Bedarf Echokardiografie und weitere Untersuchungen
- Lungenfunktionsuntersuchung fakultativ
- Augenuntersuchung
- Hörtest
- Bei Auffälligkeiten können weitere Untersuchungen erforderlich sein
- abschließende fliegerärztliche Besprechung
Zur Untersuchung mitbringen:
Ausweis, vorhandene Lizenzen, vorheriges Zeugnis (falls Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung), Brillenpass, bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte.
Gültigkeitsdauer der Tauglichkeitszeugnisse der Klasse LAPL
24 Monate
Eine Verlängerung sollte innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf des alten Zeugnisses erfolgen, damit das alte Ablaufdatum erhalten bleibt. Bei allen Untersuchungen außerhalb dieses Zeitraumes ist das Untersuchungsdatum neues Ablaufdatum.
Eingeschränkte Tauglichkeit
Wenn der Bewerber die geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, kann der AME in eigener Verantwortung eine Entscheidung treffen, die jedoch mit allen Unterlagen dem LBA mitgeteilt werden muss.