Voriger
Nächster

Medical Klasse 2

Eine Verlängerungsuntersuchung ist alle fünf Jahre bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres notwendig. Ab dem 40. Lebensjahr werden die Tauglichkeitsuntersuchungen alle zwei Jahre durchgeführt. Ab dem 60. Lebensjahr bestehen zwölfmonatige Fristen.